Resilienz in Städten und Regionen wird zunehmend essenziell, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen wie Klimawandel, Strukturwandel und Digitalisierung zu bewältigen. Am 26. September 2025 findet dazu die DVAG-Jahrestagung „Resiliente Städte und Regionen“ in Augsburg statt. Die Tagung bietet mit zwei Keynote-Vorträgen und zwölf themenspezifischen Sessions Fachleuten und Interessierten viel Raum, um Konzepte und Strategien zur Stärkung von Widerstandsfähigkeit in urbanen und ländlichen Räumen zu entwickeln und zu diskutieren. Folgende Themenfelder sind derzeit geplant:
Die Tagung bietet eine Plattform, sich mit Fachleuten aus verschiedensten Bereichen über praxisnahe Konzepte auszutauschen und Inspirationen zur Gestaltung resilienter Städte und Regionen zu finden.
Am Abend des 26. September 2025 wird in Augsburg ebenfalls die DVAG-Mitgliederversammlung mit anschließender 75-Jahr-Feier stattfinden.
Weitere Informationen zur Anmeldung und Teilnahme finden Sie hier ab Februar 2025.
Teilnahmebedingungen
Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungsprogramm entspricht dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen, über die Sie sich im Internet unter https://geographie-dvag.de/datenschutz/ informieren können. Bei der Veranstaltung werden Bilder und ggf. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung gemacht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, melden Sie sich bitte am Veranstaltungstag bei der Registrierung.
Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erhoben/ einbehalten. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
Wirbt ein DVAG-Mitglied erfolgreich* ein neues DVAG-Mitglied an, bekommt es im nächsten Jahr 50% seines eigenen Jahresmitgliedsbeitrags erlassen. Das neue Mitglied muss hierfür nur den Namen der anwerbenden Person im Mitgliedsantrag angeben.
½ Jahresbeitrag bei Eintritt nach dem 30. Juni
Es ist möglich nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres dem DVAG beizutreten. Für das halbe Jahr ist dann auch nur noch der halbe Jahresbeitrag zu zahlen (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den halben Beitrag gibt es jedoch den vollen Service des zweiten Halbjahres: So gehören die STANDORT-Ausgaben 3 + 4 des jeweiligen Jahres zum Serviceumfang, kostenpflichtige Veranstaltungen können zum Mitgliedertarif besucht werden und das Online-Mitgliederportal steht für die persönliche Netzwerkbildung zur Verfügung.
*Die Anwerbung gilt als erfolgreich, wenn das neue Mitglied nicht im Jahr des Beitritts wieder kündigt.
Berichte aus der Praxis können einen Umfang von 10.000 Zeichen besitzen. Sie werden intern durch den DVAG begutachtet. Berichte aus der Praxis können direkt per Mail an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.
Veranstaltungsberichte aus dem DVAG, Informationen über berufliche Veränderungen unserer Mitgleider sowie Neuigkeiten für die Rubrik "STANDORT Info" können direkt per Email an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.