Einleitend ist jeweils zu erläutern, worin der Bezug eines Fachartikels bzw. eines Praxisbeitrags zum übergeordneten Thema „Künstliche Intelligenz in der Angewandten Geographie“ besteht. Voraussetzung für das Einreichen eines Fachartikel-Manuskriptes ist, dass der Beitrag noch nicht publiziert oder an anderer Stelle zur Publikation eingereicht wurde sowie dass alle Koautor*innen sowie die Institution, an der die Arbeit entstanden ist, der Publikation – implizit oder explizit – zustimmen. Sowohl Fachartikel als auch Praxisbeiträge sind angemessen mit mindestens zwei Abbildungen (Fotos präferiert sowie Grafiken und Karten) zu illustrieren. Für Rückfragen (z. B. zur Eignung bestimmter Themen für das Themenheft oder bereits voraussehbare Abweichungen vom Zeitplan) steht das Moderationsteam jederzeit zur Verfügung. Auch Infos, (Weiter-)Bildungsangebote und Buchempfehlungen sowie Vorschläge für ein Interview und für die STANDPUNKTE sind jederzeit willkommen und können gerne eingereicht werden.
Die rasant fortschreitende Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat das Potential, die Geographie grundlegend zu transformieren – sowohl in der beruflichen Praxis als auch in der Wissenschaft. Geographische KI (Geo-KI) eröffnet dabei neuartige Wege, räumliche und planerische Fragestellungen zu behandeln und die raumbezogene Entscheidungsfindung zu unterstützen. Über die Möglichkeiten klassischer quantitativer und qualitativer Datenanalysen hinaus sind in den vergangenen Jahren bislang ungeahnte Fähigkeiten geschaffen worden, aus Positionsdaten, Sensornetzen, Web-Inhalten, Satellitenaufnahmen und anderen Geodaten (-strömen) geographisch relevante Informationen zu aggregieren und digitales Wissen zu erzeugen. Aktuelle geographische Anwendungsbeispiele umfassen unter anderem die Erstellung von Lagebildern nach Naturkatastrophen oder Immobilienmarktanalysen. Gleichzeitig bringt KI jedoch Herausforderungen mit sich: Die Besonderheiten geographischer Daten, die Integration in bestehende Arbeitsabläufe der beruflichen Praxis und die ethischen Implikationen von KI erfordern ein fundiertes Verständnis und eine kritische Reflexion der neuen Werkzeuge. Neben diesen Potentialen und Herausforderungen steht auch die Frage im Raum, wie Geographinnen und Geographen ihre Kompetenzen erweitern müssen, um im Zeitalter der KI
erfolgreich zu agieren.
Beiträge zum Themenheft sollten sich mit folgenden Fragen beschäftigen:
Wissenschaftliche Fachbeiträge durchlaufen ein anonymes Review-Verfahren. Sie sollten in deutscher Sprache verfasst sein und ohne das Literaturverzeichnis eine Länge von 18.000 bis maximal 22.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben. Weitere Hinweise für Autor*innen finden Sie unter https://link.springer.com/journal/548/submission-guidelines.
Da sich der STANDORT insbesondere auch an angewandt arbeitende Geographinnen und Geographen richtet, sind Berichte von Praktikerinnen und Praktikern ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Sie sollten in deutscher Sprache verfasst sein und eine Länge von 9.000 bis maximal 15.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben.
Teilnahmebedingungen
Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungsprogramm entspricht dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen, über die Sie sich im Internet unter https://geographie-dvag.de/datenschutz/ informieren können. Bei der Veranstaltung werden Bilder und ggf. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung gemacht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, melden Sie sich bitte am Veranstaltungstag bei der Registrierung.
Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erhoben/ einbehalten. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
Wirbt ein DVAG-Mitglied erfolgreich* ein neues DVAG-Mitglied an, bekommt es im nächsten Jahr 50% seines eigenen Jahresmitgliedsbeitrags erlassen. Das neue Mitglied muss hierfür nur den Namen der anwerbenden Person im Mitgliedsantrag angeben.
½ Jahresbeitrag bei Eintritt nach dem 30. Juni
Es ist möglich nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres dem DVAG beizutreten. Für das halbe Jahr ist dann auch nur noch der halbe Jahresbeitrag zu zahlen (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den halben Beitrag gibt es jedoch den vollen Service des zweiten Halbjahres: So gehören die STANDORT-Ausgaben 3 + 4 des jeweiligen Jahres zum Serviceumfang, kostenpflichtige Veranstaltungen können zum Mitgliedertarif besucht werden und das Online-Mitgliederportal steht für die persönliche Netzwerkbildung zur Verfügung.
*Die Anwerbung gilt als erfolgreich, wenn das neue Mitglied nicht im Jahr des Beitritts wieder kündigt.
Berichte aus der Praxis können einen Umfang von 10.000 Zeichen besitzen. Sie werden intern durch den DVAG begutachtet. Berichte aus der Praxis können direkt per Mail an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.
Veranstaltungsberichte aus dem DVAG, Informationen über berufliche Veränderungen unserer Mitgleider sowie Neuigkeiten für die Rubrik "STANDORT Info" können direkt per Email an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.