Für Rückfragen (z. B. zur Eignung bestimmter Themen für das Themenheft oder bereits voraussehbare Abweichungen vom Zeitplan) steht Ihnen das Moderationsteam Luisa Linek (luisa.linek@complangmbh.de) Michael Lobeck (lobeck@promediare.de) und Heiner Schote (heiner.schote@hk24.de) gerne zur Verfügung.
Das Aufgabenspektrum, das Kommunen tagtäglich zu bewältigen haben, ist divers. Sowohl Pflichtaufgaben als auch freiwillige Aufgaben in den unterschiedlichen Fachthemen (Bauen, Stadtentwicklung, Soziales, Integration, Kultur, Wirtschaft, Mobilität, Umweltschutz etc.) wollen erfüllt werden. Dabei müssen sich Kommunen sowohl mit der Erstellung von Strategien und Konzepten, mit deren Umsetzung als auch mit den dazugehörigen Kommunikations- und Beteiligungsprozessen beschäftigen. Zeitgleich sind sie den Auswirkungen von multiplen Krisen und gesellschaftlichen Umbrüche (Coronapandemie, Flüchtlingsbewegungen, Radikalisierung etc.) ausgesetzt und haben noch Anforderungen von Bund und Länder zu erfüllen. Die Kommunen haben einen Spagat zu leisten – und dies häufig vor dem Hintergrund knapper Kassen und begrenzter Personalressourcen. So vielfältig die Aufgaben sind, die eine Kommune zu erfüllen hat, so vielfältig sind auch die geographisch-fachlichen Bezugspunkte. Viele Geographinnen und Geographen arbeiten in oder mit einer Kommune; ebenso beschäftigen sich geographische Forschungsprojekte mit einzelnen Themenfeldern. Das Themenheft Kommunen soll diese Vielfalt deutlich machen. Wir suchen Beiträge, die in den unterschiedlichen Themenfeldern die Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Kommune in den Fokus stellen (z.B. über Strategien, Konzepte, Umsetzungen, Kommunikation, Beteiligung etc.). Der Bezug auf die Stadtgröße ist ebenso wie die Maßstabsebene – interkommunal, gesamtstädtisch, stadtteilbezogen, quartiersbezogen, objektspezifisch – absichtlich offengelassen.
Die Beiträge sollten inhaltlich mindestens einer der folgenden Fragen zugeordnet werden können: Wie stellt sich die Kommune strategisch auf? Wie setzt die Kommune ihre Aufgaben um? Wie bringt die Kommune sich ein? Wie beteiligt die Kommune ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure am Prozess? Wie wägt die Kommune Entscheidungen ab? Wie geht die Kommune mit multiplen Krisen um und welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten bleiben? Welchen Beitrag kann hier gerade die Geographie leisten?
Der fachliche Themenschwerpunkt kann sich in den nachfolgenden wiederfinden:
Interdisziplinäre Zugänge mit räumlichem Fokus (z. B. aus Wirtschaft, Soziologie, Planung, Umweltwissenschaften) sind willkommen. Des Weiteren sind neben wissenschaftlichen Beiträgen zur Angewandten Geographie nach Absprache mit dem Moderationsteam auch Praxisberichte, Buchempfehlungen zum Thema, Interviewvorschläge zu Expertinnen und Praktikern willkommen. Wir ermutigen zudem explizit Nachwuchswissenschaftlerinnen und – wissenschaftler zum Einreichen von Beitragsvorschlägen!
Da sich der STANDORT insbesondere auch an angewandt arbeitende Geographinnen und Geographen richtet, sind Berichte aus der Praxis explizit erwünscht.
Teilnahmebedingungen
Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungsprogramm entspricht dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen, über die Sie sich im Internet unter https://geographie-dvag.de/datenschutz/ informieren können. Bei der Veranstaltung werden Bilder und ggf. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung gemacht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, melden Sie sich bitte am Veranstaltungstag bei der Registrierung. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt immer auf eigene Verantwortung und mit eigener Haftung
Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erhoben/ einbehalten. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
Wirbt ein DVAG-Mitglied erfolgreich* ein neues DVAG-Mitglied an, bekommt es im nächsten Jahr 50% seines eigenen Jahresmitgliedsbeitrags erlassen. Das neue Mitglied muss hierfür nur den Namen der anwerbenden Person im Mitgliedsantrag angeben.
½ Jahresbeitrag bei Eintritt nach dem 30. Juni
Es ist möglich nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres dem DVAG beizutreten. Für das halbe Jahr ist dann auch nur noch der halbe Jahresbeitrag zu zahlen (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den halben Beitrag gibt es jedoch den vollen Service des zweiten Halbjahres: So gehören die STANDORT-Ausgaben 3 + 4 des jeweiligen Jahres zum Serviceumfang, kostenpflichtige Veranstaltungen können zum Mitgliedertarif besucht werden und das Online-Mitgliederportal steht für die persönliche Netzwerkbildung zur Verfügung.
*Die Anwerbung gilt als erfolgreich, wenn das neue Mitglied nicht im Jahr des Beitritts wieder kündigt.
Berichte aus der Praxis können einen Umfang von 10.000 Zeichen besitzen. Sie werden intern durch den DVAG begutachtet. Berichte aus der Praxis können direkt per Mail an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.
Veranstaltungsberichte aus dem DVAG, Informationen über berufliche Veränderungen unserer Mitgleider sowie Neuigkeiten für die Rubrik "STANDORT Info" können direkt per Email an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.