Mit dem Mentoring Programm unterstützt der DVAG als kooperierende Gesellschaft des Berufsverbandes Deutscher Geowissenschaftler (BDG) e.V. jährlich Studierende oder Praxisgeograph*innen, die sich in der Phase des Berufsein- oder auch ‑umstiegs befinden. Jedes Jahr starten zwei Staffeln — jeweils im März und Oktober/November.
Ziel des seit über 15 Jahren laufenden Programms des BDG ist es, Absolvent*innen, Berufsein- und ‑umsteiger*innen im Rahmen des Programms den intensiven Kontakt zu berufserfahrenen Expert*innen zu vermitteln. Das Mentoring umfasst eine 12-monatige Phase zielgerichteter Beratung und Unterstützung, Für Mentees, die Mitglied beim DVAG sind, kostet die Teilnahme 160 Euro. Das Engagement von Mentor*innen ist freiwillig und geschieht unentgeltlich. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mentoring-Kooperationen sind von beiden Seiten Engagement, gegenseitiges Wohlwollen, Respekt und Vertrauen.
Weitere Informationen sowie Bewerbungsformulare finden Sie auf der Website des BDG (Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V.).
Teilnahmebedingungen
Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungsprogramm entspricht dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen, über die Sie sich im Internet unter https://geographie-dvag.de/datenschutz/ informieren können. Bei der Veranstaltung werden Bilder und ggf. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung gemacht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, melden Sie sich bitte am Veranstaltungstag bei der Registrierung.
Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erhoben/ einbehalten. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
Wirbt ein DVAG-Mitglied erfolgreich* ein neues DVAG-Mitglied an, bekommt es im nächsten Jahr 50% seines eigenen Jahresmitgliedsbeitrags erlassen. Das neue Mitglied muss hierfür nur den Namen der anwerbenden Person im Mitgliedsantrag angeben.
½ Jahresbeitrag bei Eintritt nach dem 30. Juni
Es ist möglich nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres dem DVAG beizutreten. Für das halbe Jahr ist dann auch nur noch der halbe Jahresbeitrag zu zahlen (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den halben Beitrag gibt es jedoch den vollen Service des zweiten Halbjahres: So gehören die STANDORT-Ausgaben 3 + 4 des jeweiligen Jahres zum Serviceumfang, kostenpflichtige Veranstaltungen können zum Mitgliedertarif besucht werden und das Online-Mitgliederportal steht für die persönliche Netzwerkbildung zur Verfügung.
*Die Anwerbung gilt als erfolgreich, wenn das neue Mitglied nicht im Jahr des Beitritts wieder kündigt.
Berichte aus der Praxis können einen Umfang von 10.000 Zeichen besitzen. Sie werden intern durch den DVAG begutachtet. Berichte aus der Praxis können direkt per Mail an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.
Veranstaltungsberichte aus dem DVAG, Informationen über berufliche Veränderungen unserer Mitgleider sowie Neuigkeiten für die Rubrik "STANDORT Info" können direkt per Email an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.