Einleitend ist jeweils zu erläutern, worin der Bezug des Fachartikels bzw. Praxisbeitrags zum übergeordneten Thema “Die Energiewende” besteht. Voraussetzung für das Einreichen eines Fachartikel-Manuskriptes ist, dass der Beitrag noch nicht publiziert oder an anderer Stelle zur Publikation eingereicht wurde. Alle Autoren und die Institution, an der die Arbeit entstanden ist, müssen der Publikation zustimmen. Sowohl Fachartikel als auch Praxisbeiträge sind angemessen mit mindestens zwei Abbildungen (Fotos, Grafiken und/oder Karten) zu illustrieren. Für Rückfragen stehen die Moderatoren zur Verfügung. Auch Infos, (Weiter-)Bildungsangebote und Buchempfehlungen sowie Vorschläge für ein Interview und für die STANDPUNKTE sind willkommen und können gerne eingereicht werden.
Der Klimawandel erfordert einen grundlegenden Umbau der Energieversorgung, der weltweit zu tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen führt. In Deutschland gewinnt der Ausbau der erneuerbaren Energien an Fahrt. Daraus ergeben sich Chancen für die Wirtschaftsförderung, insbesondere in peripheren Regionen, aber auch Herausforderungen für die Raumplanung (Back-up- Kapazitäten, Netzinfrastruktur etc.). Konflikte auf verschiedenen Ebenen sind zu lösen. Hinzu kommen Fallstricke durch sogenanntes Greenwashing, das Dekarbonisierungsbemühungen untergräbt. Energieimporte sollen die Energiewende unterstützen. Neben der Bundesregierung hat auch die Kommission der Europäischen Union Kooperationsabkommen mit Ländern des globalen Südens geschlossen, um von dort grünen, d.h. aus erneuerbaren Energien durch Elektrolyse gewonnenen Wasserstoff zu beziehen. Für diese Länder stellt sich die Frage, wie solche Exporte und die eigene nationale Energiewende mit wirtschaftlichem Wachstum verbunden werden können. Da es im globalen Süden an Kapital und Technologie mangelt, drohen neue internationale Abhängigkeiten. Zudem haben vermeintlich grüne Großprojekte vor Ort oft negative ökologische und soziale Auswirkungen.
Beiträge zum Themenheft sollten sich mit folgenden Fragen beschäftigen:
Für das geplante Themenheft sind Beitragsangebote (vorläufiger Titel, Abstract von 250 Wörtern) bis zum 31.3.2024 an soren.scholvin@ucn.cl und linus.kalvelage@uni-koeln.de erwünscht.
Beitragsangebote können als wissenschaftlicher Fachbeitrag oder als Bericht aus der Praxis eingereicht werden.
Wissenschaftliche Fachbeiträge durchlaufen ein anonymes Reviewverfahren. Sie sollten in deutscher Sprache verfasst sein und ohne das Literaturverzeichnis eine Länge von 18.000 bis maximal 22.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben.
Da sich der STANDORT insbesondere auch an angewandt arbeitende Geographinnen und Geographen richtet, sind Berichte von Praktikerinnen und Praktikern erwünscht. Sie sollten in deutscher Sprache verfasst sein und eine Länge von 9000 bis maximal 15.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben.
Teilnahmebedingungen
Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungsprogramm entspricht dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen, über die Sie sich im Internet unter https://geographie-dvag.de/datenschutz/ informieren können. Bei der Veranstaltung werden Bilder und ggf. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung gemacht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, melden Sie sich bitte am Veranstaltungstag bei der Registrierung.
Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erhoben/ einbehalten. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
Wirbt ein DVAG-Mitglied erfolgreich* ein neues DVAG-Mitglied an, bekommt es im nächsten Jahr 50% seines eigenen Jahresmitgliedsbeitrags erlassen. Das neue Mitglied muss hierfür nur den Namen der anwerbenden Person im Mitgliedsantrag angeben.
½ Jahresbeitrag bei Eintritt nach dem 30. Juni
Es ist möglich nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres dem DVAG beizutreten. Für das halbe Jahr ist dann auch nur noch der halbe Jahresbeitrag zu zahlen (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den halben Beitrag gibt es jedoch den vollen Service des zweiten Halbjahres: So gehören die STANDORT-Ausgaben 3 + 4 des jeweiligen Jahres zum Serviceumfang, kostenpflichtige Veranstaltungen können zum Mitgliedertarif besucht werden und das Online-Mitgliederportal steht für die persönliche Netzwerkbildung zur Verfügung.
*Die Anwerbung gilt als erfolgreich, wenn das neue Mitglied nicht im Jahr des Beitritts wieder kündigt.
Berichte aus der Praxis können einen Umfang von 10.000 Zeichen besitzen. Sie werden intern durch den DVAG begutachtet. Berichte aus der Praxis können direkt per Mail an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.
Veranstaltungsberichte aus dem DVAG, Informationen über berufliche Veränderungen unserer Mitgleider sowie Neuigkeiten für die Rubrik "STANDORT Info" können direkt per Email an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.