Wir befassen uns mit der großen Bandbreite geographischer Themen des Einzelhandels.
Geography Awareness Week 2024: Quo Vadis Shopping-Center? Herausforderungen, Chancen, Potenziale
Die Handelslandschaft befindet sich im Wandel. Betroffen davon sind auch Shopping-Center, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in erster Linie als Orte des Einzelhandels entwickelt wurden und sich angesichts komplexer Veränderungsprozesse auf der Angebots- wie auch auf der Nachfrageseite neu erfinden müssen. Damit sie langfristig als Erlebniswelten, soziale Treffpunkte und Dritte Orte wahrgenommen werden, ist eine Repositionierung unumgänglich. Im Rahmen der Geography Awareness Week lud der Arbeitskreis Einzelhandel zu einer spannenden Online-Veranstaltung ein, die live aus dem Loop5 in Weiterstadt gestreamt wurde. Zunächst erläuterte Handels- und Shopping-Center-Experte Kersten Peter Transformationsprozesse rund um Shopping-Center. Die Ausgangslage, aktuelle Trends und innovative Ansätze standen dabei im Fokus, die notwendig sind, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden und eine nachhaltige Weiterentwicklung sicherzustellen. Im Anschluss gab es einen virtuellen Rundgang mit Jan Cornelius und Nicole Kurtovic um das Loop5 kennenzulernen, bei dem die Transformation zur Erlebniswelt in vollem Gange ist.
DVAG-Handelssymposium 2023: Einzelhandel und Mobilität – Emotionen, Erfahrungen, Empirie
Die Anforderungen an Innenstädte und Stadtteilzentren sind vielfältig und widersprüchlich: Für die einen sind sie Orte des Handels, des Konsums und wirtschaftlicher Entwicklung. Für die anderen sollen sie Orte der Begegnung und im Sinne sozialer Gerechtigkeit für jeden zugänglich sein. Für die nächsten besteht vor dem Hintergrund der Klimakrise die Notwendigkeit, dass Städte einen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen leisten und sich an das sich verändernde Klima anpassen. Diese Perspektiven treffen nun aufeinander, wenn Städte in Deutschland erste Versuche unternehmen, Straßenzüge, Viertel oder Plätze in Jahrzehnte lang autogerecht geplanten Städten zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität und zur Förderung einer gerechteren und nachhaltigeren Mobilität (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV) umzugestalten. Emotional geführte Debatten bewegen sich dann im Spannungsfeld zwischen Mobilitätswende auf der einen Seite und Herausforderungen für lokale Gewerbetreibende auf der anderen Seite. Einzelhändler*innen berichten von Verlusten durch eine eingeschränkte MIV Erreichbarkeit für Kund*innen und Logistik. Stadt- und Verkehrsplaner*innen wiederum bemängeln pauschale Widerstände gegenüber Maßnahmen im Sinne der Mobilitätswende. Dieses wichtige Spannungsfeld war Thema des DVAG-Handelssymposiums am 15.03.2024 in Frankfurt a. Main. Rund 70 Gäste aus den verschiedenen Bereichen vernetzten sich, tauschten sich fachlich aus und lauschten den spannenden Vorträgen der Referierenden.
Teilnahmebedingungen
Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungsprogramm entspricht dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen, über die Sie sich im Internet unter https://geographie-dvag.de/datenschutz/ informieren können. Bei der Veranstaltung werden Bilder und ggf. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung gemacht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, melden Sie sich bitte am Veranstaltungstag bei der Registrierung.
Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erhoben/ einbehalten. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
Wirbt ein DVAG-Mitglied erfolgreich* ein neues DVAG-Mitglied an, bekommt es im nächsten Jahr 50% seines eigenen Jahresmitgliedsbeitrags erlassen. Das neue Mitglied muss hierfür nur den Namen der anwerbenden Person im Mitgliedsantrag angeben.
½ Jahresbeitrag bei Eintritt nach dem 30. Juni
Es ist möglich nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres dem DVAG beizutreten. Für das halbe Jahr ist dann auch nur noch der halbe Jahresbeitrag zu zahlen (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den halben Beitrag gibt es jedoch den vollen Service des zweiten Halbjahres: So gehören die STANDORT-Ausgaben 3 + 4 des jeweiligen Jahres zum Serviceumfang, kostenpflichtige Veranstaltungen können zum Mitgliedertarif besucht werden und das Online-Mitgliederportal steht für die persönliche Netzwerkbildung zur Verfügung.
*Die Anwerbung gilt als erfolgreich, wenn das neue Mitglied nicht im Jahr des Beitritts wieder kündigt.
Berichte aus der Praxis können einen Umfang von 10.000 Zeichen besitzen. Sie werden intern durch den DVAG begutachtet. Berichte aus der Praxis können direkt per Mail an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.
Veranstaltungsberichte aus dem DVAG, Informationen über berufliche Veränderungen unserer Mitgleider sowie Neuigkeiten für die Rubrik "STANDORT Info" können direkt per Email an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.