Die Aufgabenfelder in der kommunalen Entwicklung sind vielfältig und die Begriffe oft unscharf getrennt. Während in einigen Kommunen das Stadtmarketing rein touristisch geprägt ist, übernimmt es andernorts klassische Aufgaben der Bestandspflege, Gewerbeansiedlung und Standortwerbung, die traditionell der Wirtschaftsförderung zugeschrieben werden.
Der Arbeitskreis Wirtschaftsförderung setzt seine Themenreihe zur Rollenklärung fort. Nach dem Fokus auf die Wirtschaftsförderung im vergangenen Mai, widmet sich die kommende Sitzung dem Stadtmarketing. Ziel ist es, ein klareres Bild der jeweiligen Aufgabenbereiche zu erhalten, um sich in der Verwaltungspraxis und im geographischen Arbeitsfeld besser positionieren zu können.
Für diese Sitzung konnten wir Experten aus Verbandswesen und kommunaler Praxis gewinnen:
Die Veranstaltung richtet sich an alle DVAG-Mitglieder und Interessierte, die im Spannungsfeld von Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Marketing tätig sind oder sich dafür interessieren. Wie gewohnt, wird es ausreichend Raum für Diskussionen und den Erfahrungsaustausch geben.
Eine Anmeldung ist bis zum Montag, 2.2.2026 unten über das Anmeldeformular möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bei Fragen vorab stehen wir gerne zur Verfügung:
Ines Mannseicher & Andreas Haubrichs, SprecherInnenteam AK Wirtschaftsförderung: wirtschaftsfoerderung@geographie-dvag.de
Teilnahmebedingungen
Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungsprogramm entspricht dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen, über die Sie sich im Internet unter https://geographie-dvag.de/datenschutz/ informieren können. Bei der Veranstaltung werden Bilder und ggf. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung gemacht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, melden Sie sich bitte am Veranstaltungstag bei der Registrierung. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt immer auf eigene Verantwortung und mit eigener Haftung
Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erhoben/ einbehalten. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
Wirbt ein DVAG-Mitglied erfolgreich* ein neues DVAG-Mitglied an, bekommt es im nächsten Jahr 50% seines eigenen Jahresmitgliedsbeitrags erlassen. Das neue Mitglied muss hierfür nur den Namen der anwerbenden Person im Mitgliedsantrag angeben.
½ Jahresbeitrag bei Eintritt nach dem 30. Juni
Es ist möglich nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres dem DVAG beizutreten. Für das halbe Jahr ist dann auch nur noch der halbe Jahresbeitrag zu zahlen (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den halben Beitrag gibt es jedoch den vollen Service des zweiten Halbjahres: So gehören die STANDORT-Ausgaben 3 + 4 des jeweiligen Jahres zum Serviceumfang, kostenpflichtige Veranstaltungen können zum Mitgliedertarif besucht werden und das Online-Mitgliederportal steht für die persönliche Netzwerkbildung zur Verfügung.
*Die Anwerbung gilt als erfolgreich, wenn das neue Mitglied nicht im Jahr des Beitritts wieder kündigt.
Berichte aus der Praxis können einen Umfang von 10.000 Zeichen besitzen. Sie werden intern durch den DVAG begutachtet. Berichte aus der Praxis können direkt per Mail an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.
Veranstaltungsberichte aus dem DVAG, Informationen über berufliche Veränderungen unserer Mitgleider sowie Neuigkeiten für die Rubrik "STANDORT Info" können direkt per Email an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.