Künstliche Intelligenz spielt in der geographischen Berufswelt und auch im Immobilienresearch unbestritten eine immer größere Rolle. Sie wird in der fachöffentlichen Debatte kontrovers diskutiert: Kann sie z.B. die Standort- und Marktanalyse oder die laufende Marktbeobachtung übernehmen? Ist sie auch in der Lage die Daten sinnstiftend zu interpretieren – oder werden im Sinne einer “Echokammer” vor allem Einschätzungen und Äußerungen aus einschlägigen Kreisen (oder allgemein aus dem Internet?) wiedergegeben? Bietet die KI die Chance auf eine verbesserte Markttransparenz in der Immobilienwirtschaft?
Kurz: Der AK Immobilien lädt dazu ein, mit Prof. Dr. Thomas Beyerle von der Hochschule Biberach, einem “Urgestein” des Real Estate Research und “Podcast-Hausmeister” (s.u.) diskutieren, inwiefern zukünftig das Immobilien-Research von der KI unterstützt werden kann und ob es sogar von ihr ersetzt werden wird.
Einen Einstieg in die Thematik bietet der Podcast #056 der “Haus-Meister”: Immobilien-Research übernimmt künftig die KI (04.04.2025)
Moderation: Dr. Maike Dziomba, Luisa Linek-Schmidt (AK-Sprecherinnen)
Teilnahmebedingungen
Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr sofort in Rechnung gestellt. Das Veranstaltungsprogramm entspricht dem Stand der Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen, über die Sie sich im Internet unter https://geographie-dvag.de/datenschutz/ informieren können. Bei der Veranstaltung werden Bilder und ggf. Filmaufnahmen zur Veröffentlichung gemacht. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, melden Sie sich bitte am Veranstaltungstag bei der Registrierung. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt immer auf eigene Verantwortung und mit eigener Haftung
Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr erhoben/ einbehalten. Eine Ersatzperson kann benannt werden.
Wirbt ein DVAG-Mitglied erfolgreich* ein neues DVAG-Mitglied an, bekommt es im nächsten Jahr 50% seines eigenen Jahresmitgliedsbeitrags erlassen. Das neue Mitglied muss hierfür nur den Namen der anwerbenden Person im Mitgliedsantrag angeben.
½ Jahresbeitrag bei Eintritt nach dem 30. Juni
Es ist möglich nach dem 30. Juni eines laufenden Jahres dem DVAG beizutreten. Für das halbe Jahr ist dann auch nur noch der halbe Jahresbeitrag zu zahlen (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den halben Beitrag gibt es jedoch den vollen Service des zweiten Halbjahres: So gehören die STANDORT-Ausgaben 3 + 4 des jeweiligen Jahres zum Serviceumfang, kostenpflichtige Veranstaltungen können zum Mitgliedertarif besucht werden und das Online-Mitgliederportal steht für die persönliche Netzwerkbildung zur Verfügung.
*Die Anwerbung gilt als erfolgreich, wenn das neue Mitglied nicht im Jahr des Beitritts wieder kündigt.
Berichte aus der Praxis können einen Umfang von 10.000 Zeichen besitzen. Sie werden intern durch den DVAG begutachtet. Berichte aus der Praxis können direkt per Mail an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.
Veranstaltungsberichte aus dem DVAG, Informationen über berufliche Veränderungen unserer Mitgleider sowie Neuigkeiten für die Rubrik "STANDORT Info" können direkt per Email an ubauer@pressebuero-transit.de eingereicht werden.