Deutscher Verband für Angewandte Geographie e.V.

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Wirbt ein DVAG-Mit­glied erfolg­reich* ein neu­es DVAG-Mit­glied an, bekommt es im nächs­ten Jahr 50% sei­nes eige­nen Jah­res­mit­glieds­bei­trags erlas­sen. Das neue Mit­glied muss hier­für nur den Namen der anwer­ben­den Per­son im Mit­glieds­an­trag angeben.

½ Jah­res­bei­trag bei Ein­tritt nach dem 30. Juni

Es ist mög­lich nach dem 30. Juni eines lau­fen­den Jah­res dem DVAG bei­zu­tre­ten. Für das hal­be Jahr ist dann auch nur noch der hal­be Jah­res­bei­trag zu zah­len (55 EUR bzw. 30 EUR). Für den hal­ben Bei­trag gibt es jedoch den vol­len Ser­vice des zwei­ten Halb­jah­res: So gehö­ren die STAN­D­ORT-Aus­ga­ben 3 + 4 des jewei­li­gen Jah­res zum Ser­viceumfang, kos­ten­pflich­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen kön­nen zum Mit­glie­der­ta­rif besucht wer­den und das Online-Mit­glie­der­por­tal steht für die per­sön­li­che Netz­werk­bil­dung zur Verfügung.

*Die Anwer­bung gilt als erfolg­reich, wenn das neue Mit­glied nicht im Jahr des Bei­tritts wie­der kündigt.