Datum/Zeit
Date(s) — 10. April 2019
17:00 — 20:00
Veranstaltungsort
Flughafen Münster-Osnabrück
Kategorien Keine Kategorien
DVAG-Regionalforum Münsterland
in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Angewandte Geographie Münster e.V
Der FMO ist als internationaler Flughafen ein wichtiger Standortfaktor für die Region – für den Privat- und Geschäftsreiseluftverkehr. Seit seiner Eröffnung 1972 wurde über die Entwicklung der Passagierzahlen, die Landebahnverlängerung und die Planung und Entwicklung des AirportParks viel diskutiert.
Im Rahmen einer Flughafenführung wird die verkehrs- und regionalwirtschaftliche Bedeutung des FMO anhand folgender Fragestellungen diskutiert:
- Welche Funktion nimmt der FMO im deutschlandweiten und internationalen Flughafennetzwerk ein?
- Können Impulse für die Regionalentwicklung dargestellt werden?
- Welche Planungs- und Steuerungsansätze für die Flughafen- und Regionalentwicklung gibt es?
Die Teilnahme ist für DVAG- und AAG-Mitglieder kostenlos. Der Beitrag für Gäste beträgt 5 Euro.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Treffpunkt vor Ort ist vor dem Terminal II / Abflughalle um 17.00 Uhr!
ANREISE
Die Anreise ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.fmo.de/service/an-abreise/
Eine begrenzte Anzahl an Plätzen in Fahrgemeinschaften steht zur Verfügung. Bitte bei der Ticketwahl unten angeben.
Treffpunkt: REWE IHR KAUFPARK-Parkplatz, Warendorfer Str. 189, Abfahrt um 16.30 Uhr (pünktlich!)
ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf dieser Seite. Anmeldeschluss ist der 01. April 2019.
Für die Flughafenführung müssen die Daten zu den Reisepässen/Personalausweisen angegeben werden. Ein Teilnahme an der Veranstaltung ist sonst nicht möglich.
Die hier aufgenommen Daten gibt der DVAG zur Abwicklung der Führung an den FMO weiter. Wir verweisen hierzu auf die AGBs und die Datenschutzerklärung des FMO.
Folgende Hinweise geben wir an die TeilnehmerInnen der Führung hiermit weiter:
1. Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Besteller gewährleisten, dass eine entsprechende Aufsichtsperson an der Führung teilnimmt. Sollten bei Kinder- und Jugendgruppen nicht mindestens eine entsprechende Aufsichtsperson während der Führung anwesend sein, kann der Besucherführer die Durchführung der Flughafenführung verweigern, wobei der Anspruch auf das Führungshonorar bestehen bleibt.
3. Der Gästeführer ist berechtigt die Führung abzubrechen, wenn die Durchführung unzumutbar wird (z.B. durch alkoholisierte Gäste). Dies berechtigt nicht zur Minderung des Führungsentgeltes.
4. Der Gast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn es z.B. aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger flughafentechnischer Gründe zu kurzfristigen Änderungen von Programmbestandteilen kommt. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt der Gruppe im (nicht öffentlichen) Sicherheitsbereich.
5. Die Besucher sind verpflichtet, ihren gültigen Personal- oder Reisepass während der Führung mit sich zu führen. Dieser wird bei jeder Führung überprüft.
6. Folgende Gegenstände dürfen während der Führung nicht mitgeführt werden: Waffen jeder Art bzw. deren Attrappen, Messer, Scheren, Nagelfeilen oder sonstige spitze Gegenstände, Reizgaskörper wie Tränengas oder Pfefferspray, Benzinfeuerzeuge, Werkzeuge, Flüssigkeiten jeder Art. Außerdem sollten Taschen, Rucksäcke, Gepäck etc. im Fahrzeug gelassen werden.
7. Während der Führungen ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten.
8. Fotografieren und Filmen auf dem Flughafengelände sind grundsätzlich erlaubt. Ausgenommen davon sind der Bereich der Personenkontrolle sowie behördliche Aktivitäten.
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Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.