Deutscher Verband für Angewandte Geographie e.V.

Der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) – Einblicke in seine verkehrs- und regionalwirtschaftliche Bedeutung

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Datum/Zeit
Date(s) — 10. April 2019
17:00 — 20:00

Ver­an­stal­tungs­ort
Flug­ha­fen Münster-Osnabrück

Kate­go­rien Kei­ne Kategorien 


DVAG-Regio­nal­fo­rum Münsterland
in Koope­ra­ti­on mit der Arbeits­ge­mein­schaft Ange­wand­te Geo­gra­phie Müns­ter e.V

Der FMO ist als inter­na­tio­na­ler Flug­ha­fen ein wich­ti­ger Stand­ort­fak­tor für die Regi­on – für den Pri­vat- und Geschäfts­rei­se­luft­ver­kehr. Seit sei­ner Eröff­nung 1972 wur­de über die Ent­wick­lung der Pas­sa­gier­zah­len, die Lan­de­bahn­ver­län­ge­rung und die Pla­nung und Ent­wick­lung des Air­port­Parks viel diskutiert.

Im Rah­men einer Flug­ha­fen­füh­rung wird die ver­kehrs- und regio­nal­wirt­schaft­li­che Bedeu­tung des FMO anhand fol­gen­der Fra­ge­stel­lun­gen diskutiert:

  • Wel­che Funk­ti­on nimmt der FMO im deutsch­land­wei­ten und inter­na­tio­na­len Flug­ha­fen­netz­werk ein?
  • Kön­nen Impul­se für die Regio­nal­ent­wick­lung dar­ge­stellt werden?
  • Wel­che Pla­nungs- und Steue­rungs­an­sät­ze für die Flug­ha­fen- und Regio­nal­ent­wick­lung gibt es?

 

Die Teil­nah­me ist für DVAG- und AAG-Mit­glie­der kos­ten­los. Der Bei­trag für Gäs­te beträgt 5 Euro.

Die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung erfolgt auf eige­ne Gefahr.

 

Treff­punkt vor Ort ist vor dem Ter­mi­nal II / Abflug­hal­le um 17.00 Uhr!

ANREISE

Die Anrei­se ist mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln mög­lich. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier: https://www.fmo.de/service/an-abreise/

Eine begrenz­te Anzahl an Plät­zen in Fahr­ge­mein­schaf­ten steht zur Ver­fü­gung. Bit­te bei der Ticket­wahl unten angeben.

Treff­punkt: REWE IHR KAUF­PARK-Park­platz, Waren­dor­fer Str. 189, Abfahrt um 16.30 Uhr (pünkt­lich!)

ANMELDUNG

Die Anmel­dung erfolgt aus­schließ­lich über das Online-For­mu­lar auf die­ser Sei­te. Anmel­de­schluss ist der 01. April 2019.

Für die Flug­ha­fen­füh­rung müs­sen die Daten zu den Reisepässen/Personalausweisen ange­ge­ben wer­den. Ein Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung ist sonst nicht möglich.

Die hier auf­ge­nom­men Daten gibt der DVAG zur Abwick­lung der Füh­rung an den FMO wei­ter. Wir ver­wei­sen hier­zu auf die AGBs und die Daten­schutz­er­klä­rung des FMO.

 

Fol­gen­de Hin­wei­se geben wir an die Teil­neh­me­rIn­nen der Füh­rung hier­mit weiter:

1. Die Teil­nah­me an der Füh­rung erfolgt auf eige­ne Gefahr.
2. Bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­mern muss der Bestel­ler gewähr­leis­ten, dass eine ent­spre­chen­de Auf­sichts­per­son an der Füh­rung teil­nimmt. Soll­ten bei Kin­der- und Jugend­grup­pen nicht min­des­tens eine ent­spre­chen­de Auf­sichts­per­son wäh­rend der Füh­rung anwe­send sein, kann der Besu­cher­füh­rer die Durch­füh­rung der Flug­ha­fen­füh­rung ver­wei­gern, wobei der Anspruch auf das Füh­rungs­ho­no­rar bestehen bleibt.
3. Der Gäs­te­füh­rer ist berech­tigt die Füh­rung abzu­bre­chen, wenn die Durch­füh­rung unzu­mut­bar wird (z.B. durch alko­ho­li­sier­te Gäs­te). Dies berech­tigt nicht zur Min­de­rung des Führungsentgeltes.
4. Der Gast hat kei­nen Anspruch auf Scha­dens­er­satz, wenn es z.B. auf­grund höhe­rer Gewalt oder sons­ti­ger flug­ha­fen­tech­ni­scher Grün­de zu kurz­fris­ti­gen Ände­run­gen von Pro­gramm­be­stand­tei­len kommt. Dies gilt ins­be­son­de­re für den Auf­ent­halt der Grup­pe im (nicht öffent­li­chen) Sicherheitsbereich.
5. Die Besu­cher sind ver­pflich­tet, ihren gül­ti­gen Per­so­nal- oder Rei­se­pass wäh­rend der Füh­rung mit sich zu füh­ren. Die­ser wird bei jeder Füh­rung überprüft.
6. Fol­gen­de Gegen­stän­de dür­fen wäh­rend der Füh­rung nicht mit­ge­führt wer­den: Waf­fen jeder Art bzw. deren Attrap­pen, Mes­ser, Sche­ren, Nagel­fei­len oder sons­ti­ge spit­ze Gegen­stän­de, Reiz­gas­kör­per wie Trä­nen­gas oder Pfef­fer­spray, Ben­zin­feu­er­zeu­ge, Werk­zeu­ge, Flüs­sig­kei­ten jeder Art. Außer­dem soll­ten Taschen, Ruck­sä­cke, Gepäck etc. im Fahr­zeug gelas­sen werden.
7. Wäh­rend der Füh­run­gen ist den Anwei­sun­gen des Per­so­nals unbe­dingt Fol­ge zu leisten.
8. Foto­gra­fie­ren und Fil­men auf dem Flug­ha­fen­ge­län­de sind grund­sätz­lich erlaubt. Aus­ge­nom­men davon sind der Bereich der Per­so­nen­kon­trol­le sowie behörd­li­che Aktivitäten.

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Buchun­gen sind für die­se Ver­an­stal­tung nicht mehr möglich.

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Ergebnisse der Mitgliederbefragung des DVAG e.V.: Zur berufliche Situation von Geographinnen und Geographen

Im Früh­jahr 2019 wur­de im Auf­trag des Vor­stands des DVAG e.V. eine Mit­glie­der­be­fra­gung zur beruf­li­chen Situa­ti­on ange­wandt täti­ger Geo­gra­phIn­nen durch­ge­führt. Mit der Durch­füh­rung wur­de Vanes­sa R. Hün­ne­mey­er beauf­tragt, bei der sich der Vor­stand herz­lich für die sehr gute Zusam­men­ar­beit bedankt.…

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